Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I, S. 1110–1111
Vom 25. Juli 1978
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. September 1994 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2322)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
(1) Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr werden Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit verwendet.
(2) Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.
(3) Die koordinierte Weltzeit ist bestimmt durch eine Zeitskala mit folgenden Eigenschaften:
(4) Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden.
Die gesetzliche Zeit wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt dargestellt und verbreitet.
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde.
§ 9a der Luftverkehrs-Ordnung sowie Zeitregelungen, die sich aus der Anwendung internationaler Übereinkommen ergeben, bleiben unberührt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7141-1, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.
Am 12. Juli 2008 wurde obiges Zeitgesetz durch das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (BGBl. I S. 1185) aubgehoben und ersetzt. Die neue Definition der gesetzlichen Zeit dort bezieht sich nur noch auf “koordinierte Weltzeit”, ohne deren Eigenschaften oder Schaltsekunden näher zu definieren.
created 2003-07-30 – last modified 2013-06-19 – http://www.cl.cam.ac.uk/~mgk25/time/zeitgesetz.de.html